
Wir möchten Ihnen die Einordnung von Verbrauchs-, Emissions- und Reichweitenangaben erleichtern. Hier erklären wir, was die Angaben auf unseren Fahrzeugseiten bedeuten und welche Grenzen sie haben.
Die offiziellen Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Stromverbrauch, CO₂-Emissionen und elektrischer Reichweite werden nach dem gesetzlich vorgeschriebenen WLTP-Prüfverfahren ermittelt. Die standardisierten Prüfbedingungen ermöglichen den Vergleich von Fahrzeugen. Die Werte sind keine Zusage für den Verbrauch oder die Reichweite auf einer bestimmten Fahrt.
Die tatsächlichen Werte hängen unter anderem von Fahrweise, Geschwindigkeit, Außentemperatur, Streckenprofil, Beladung, Ausstattung sowie der Nutzung von Heizung und Klimaanlage ab. Bitte beachten Sie die Angaben zur jeweiligen Motorisierung, Variante und zum Modelljahr.
Die CO₂-Klassen reichen von A bis G und ordnen die offiziellen CO₂-Emissionen in Gramm je Kilometer ein. Sie sind keine Bewertung der gesamten Umweltwirkung eines Fahrzeugs. Bei Plug-in-Hybriden werden die Klasse auf Basis der gewichtet kombinierten CO₂-Emissionen und die Klasse bei entladener Batterie getrennt ausgewiesen.
Batterieelektrische Fahrzeuge verursachen beim Fahren keine CO₂-Abgasemissionen am Fahrzeug. Die Angabe „0 g/km“ bezieht sich auf die offiziellen CO₂-Emissionen im Fahrbetrieb. Herstellung, Batterieproduktion, Strombereitstellung und Verwertung können weitere Emissionen verursachen. Auch Reifen- und Straßenabrieb sind damit nicht ausgeschlossen.
Ein Mild-Hybridsystem unterstützt den Verbrennungsmotor elektrisch und kann Bremsenergie zurückgewinnen. Ein Vollhybrid kann abhängig vom System und von der Fahrsituation zeitweise mit ausgeschaltetem Verbrennungsmotor fahren; seine Batterie wird nicht extern geladen.
Plug-in-Hybride verfügen über eine extern aufladbare Batterie. Ihre gewichtet kombinierten Verbrauchswerte berücksichtigen elektrische und verbrennungsmotorische Fahranteile nach dem vorgeschriebenen Prüfverfahren. Für die Nutzung ohne regelmäßiges Laden ist insbesondere der zusätzlich ausgewiesene Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie relevant. Ein Fahrzeug mit Verbrennungsmotor als Reichweitenverlängerer ist kein ausschließlich batterieelektrisches Fahrzeug: Wenn dieser Motor läuft, entstehen Abgasemissionen.
Fördermöglichkeiten und steuerliche Vorteile hängen vom Fahrzeug, den gesetzlichen Voraussetzungen und Ihrer persönlichen Situation ab. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Bedingungen und die Entscheidung der zuständigen Stelle. Eine pauschale Förder- oder Steuerersparniszusage lässt sich daraus nicht ableiten.
Aktuelle Informationen zum Förderprogramm für Elektroautos finden Sie beim Bundesumweltministerium. Die Kfz-Steuerbefreiung regelt § 3d KraftStG; Regelungen zur privaten Nutzung betrieblicher Elektro- und Plug-in-Hybridfahrzeuge enthält § 6 EStG. Für die individuelle steuerliche Einordnung wenden Sie sich bitte an Ihre Steuerberatung.
Die fahrzeugbezogenen Pflichtangaben finden Sie auf der jeweiligen Modell- oder Angebotsseite. Weitere Herstellerinformationen zu Verbrauch, Reichweite und Kosten finden Sie unter Mazda Energieverbrauch. Die rechtlichen Anforderungen an die Fahrzeugwerbung sind in der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung, Anlage 4 geregelt.
Haben Sie Fragen zu den Angaben eines konkreten Fahrzeugs? Unser Team hilft Ihnen gern bei der Zuordnung der passenden Herstellerunterlagen.
Informationsstand: 15. Oktober 2026.

