
Sie wissen nicht, welches Auto am besten zu Ihnen und Ihren Lebensgewohnheiten passt? Mit dieser Frage sind Sie nicht alleine. Während man sich früher nur zwischen Benziner oder Diesel entscheiden musste, stehen heute unterschiedliche Antriebsarten zur Auswahl.
Wir haben für Sie die wichtigsten Aspekte zur Frage "Elektroauto, Hybrid oder Verbrenner?" zusammengestellt:
Ein Hybridantrieb kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem elektrischen Antriebssystem. Beim Verzögern kann Bewegungsenergie zurückgewonnen und in der Batterie gespeichert werden. Welche Fahrfunktionen elektrisch möglich sind, hängt von der Art des Hybridsystems ab.
Als Micro-Hybrid wird häufig ein Fahrzeug mit Start-Stopp-Technik und gegebenenfalls Bremsenergierückgewinnung bezeichnet. Ein solches System schaltet den Verbrennungsmotor unter geeigneten Bedingungen im Stand ab. Die zurückgewonnene Energie wird je nach System in einer Batterie oder einem Kondensator gespeichert und kann elektrische Verbraucher versorgen. Ein elektrischer Fahrantrieb ist damit nicht verbunden.
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Bei einem Mild-Hybridfahrzeug wird der Verbrennungsmotor durch einen elektrischen Startergenerator unterstützt. Das System kann beim Verzögern und Bremsen Energie zurückgewinnen und diese in einer Batterie speichern. Die gespeicherte Energie kann anschließend genutzt werden, um den Verbrennungsmotor in geeigneten Fahrsituationen elektrisch zu unterstützen. Dadurch kann die Technologie zur Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs beitragen. Die tatsächlichen Verbrauchswerte sind vom jeweiligen Fahrzeugmodell und den Fahrbedingungen abhängig. Eine externe Aufladung der Batterie ist nicht erforderlich. Rein elektrisches Fahren ist mit diesem Mild-Hybridsystem nicht möglich. Informieren Sie sich über unsere Mazda Modelle mit Mild-Hybrid Antrieb:
Ein Vollhybrid Auto ist in der Lage, allein mit der Energie des Elektroantriebs zu fahren, beispielsweise im Stadtverkehr mit seinem ständigen Stop-and-go. Die Reichweite hängt von Ihrem persönlichen Fahrstil ab, wenn Sie schneller beschleunigen, springt der Verbrennungsmotor ein und unterstützt den Elektromotor. Ein oder mehrere Elektromotoren und ein Benziner teilen sich die Arbeit so intelligent und flexibel auf. Als „voll“ gilt diese Art des Hybridantriebs, weil sie auch rein elektrisches Fahren kann. Weil der Vollhybrid aber nur über eine relativ kleine Batterie verfügt, die zudem nicht extern aufladbar ist, kommt er im Stromer-Modus nicht besonders weit.
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Ein Plug-in-Hybrid kombiniert einen Verbrennungsmotor mit einem Elektromotor und einer extern aufladbaren Batterie. Bei ausreichend geladener Batterie kann das Fahrzeug je nach System und Fahrsituation rein elektrisch fahren. Die elektrische Reichweite ist modellabhängig. Ladehäufigkeit und Fahrprofil beeinflussen den tatsächlichen Kraftstoff- und Stromverbrauch. Neben den gewichtet kombinierten WLTP-Werten ist der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie zu beachten.
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Batterieelektrische Fahrzeuge werden ausschließlich von Elektromotoren angetrieben. Die Batterie wird über das Stromnetz geladen und kann zurückgewonnene Bremsenergie speichern. Beim Fahren entstehen am Fahrzeug keine CO₂-Abgasemissionen. Herstellung und Strombereitstellung können weitere Emissionen verursachen; Reifen- und Straßenabrieb sind damit nicht ausgeschlossen.
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Mazda6e und Mazda CX-6e
Bei einem Fahrzeug mit Range Extender treibt ein Elektromotor die Räder an. Ein zusätzlicher Verbrennungsmotor kann über einen Generator Strom erzeugen. Die Batterie kann auch extern geladen werden. Sobald der Verbrennungsmotor läuft, entstehen Abgasemissionen. Ein solches Fahrzeug ist daher kein ausschließlich batterieelektrisches Fahrzeug.
Wir beraten Sie gern zu den Unterschieden zwischen batterieelektrischen Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Range Extender.
Für Privatpersonen gibt es seit 2026 ein neues Förderprogramm für den Kauf oder das Leasing bestimmter neuer Elektrofahrzeuge. Die Förderfähigkeit hängt unter anderem von Fahrzeugart, Neuzulassung, Einkommen und Familienverhältnissen ab. Bestimmte Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range Extender können ebenfalls förderfähig sein. Aktuelle Bedingungen und Informationen zur Antragstellung finden Sie beim Bundesumweltministerium. Eine Förderung ist nicht automatisch für jedes Fahrzeug und jede Person gegeben.
Reine Elektrofahrzeuge mit erstmaliger Zulassung bis zum 31. Dezember 2030 können nach § 3d KraftStG für zehn Jahre ab Erstzulassung von der Kfz-Steuer befreit sein, längstens bis zum 31. Dezember 2035. Diese Steuerbefreiung gilt nicht für Hybridfahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Maßgeblich sind die gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei der pauschalen Bewertung der Privatnutzung betrieblicher Elektrofahrzeuge kann die Bemessungsgrundlage unter den gesetzlichen Voraussetzungen auf ein Viertel reduziert werden. Für nach dem 30. Juni 2025 angeschaffte reine Elektrofahrzeuge gilt dafür eine Bruttolistenpreisgrenze von 100.000 Euro. Dies entspricht bei der monatlichen Privatnutzungsbewertung rechnerisch 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises; es ist kein pauschaler Einkommensteuersatz. Für reine Elektrofahrzeuge oberhalb der maßgeblichen Grenze kann die hälftige Bemessungsgrundlage gelten. Für ab 2025 und vor 2031 angeschaffte Plug-in-Hybride setzt die hälftige Bemessungsgrundlage höchstens 50 g CO₂/km oder mindestens 80 km rein elektrische Reichweite voraus; maßgeblich ist die Übereinstimmungsbescheinigung. Weitere Voraussetzungen und zeitliche Anwendungsregeln sind zu beachten. Die individuelle Einordnung klären Sie bitte mit Ihrer Steuerberatung.
Bevor man sich entscheidet, muss man sich ein paar Gedanken über sein Fahrprofil und den normalen Einsatzbereich seines Autos machen: Sind Sie Gelegenheitsfahrer oder ist das Auto als Alltagsbegleiter unverzichtbar? Wie viel fährt man? Wie lange sind die Strecken? Habe ich Zuhause oder am Arbeitsplatz eine Lademöglichkeit?...


Quellennachweis Bilder: Mazda Motors Deutschland GmbH
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